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VGH Bayern - Entscheidung vom 05.05.2015

22 ZB 14.2781

Normen:
§ 75 S. 2 VwGO
§ 88 VwGO
VwGO § 75 S. 2
VwGO § 88

I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert wird vorläufig auf 5.000 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat Erfolg. Ernstliche Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) liegen insofern vor, als [...]
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