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VGH Bayern - Entscheidung vom 28.10.2015

19 C 15.1441

Normen:
§ 16 AufenthG
EGRL 114/2004 Erwägungsgrund 15

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht [...]
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