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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.05.2015

11 AS 15.50099

Normen:
§ 34a Abs 2 AsylVfG
§ 80 Abs 5 VwGO
AsylVfG § 78 Abs. 2 S. 1
AsylVfG § 78 Abs. 5 S. 2

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Antragsteller begehrt sinngemäß, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid [...]
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