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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.07.2015

11 ZB 15.50101

Normen:
Art 18 Abs 1 Buchst c EUV 604/2013
Art 18 Abs 2 EUV 604/2013
§ 47 Abs 1 VwVfG
§ 47 Abs 2 S 1 VwVfG
§ 27a AsylVfG
§ 34a AsylVfG
§ 71a AsylVfG
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG
AsylVfG § 27a
AsylVfG § 34a
AsylVfG § 71a
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
VwVfG § 47
VO (EU) Nr. 604/2013 Art. 18 Abs. 1 Buchst. c)

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. I. Die Beklagte wendet sich gegen die Aufhebung der Nr. 1 ihrer [...]
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