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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.05.2015

1 S 383/14

Normen:
BestattG § 15 Abs. 3
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 100 Abs. 1
BestattG § 15 Abs. 3
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2015, 1540
ZfBR 2015, 714

§ 29 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21.11.2013 ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 10.000.-- EUR [...]
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