Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.1.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf 33.000,- EUR (je Quadratmeter zusätzlicher Verkaufsfläche 150,- Euro) [...]
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