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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 29.07.2015

3 S 2492/13

Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 23a
BauGB § 10 Abs. 3
BauNVO § 11
BImSchG § 5 Abs. 2
GemO BW § 18 Abs. 1
GemO BW § 18 Abs. 2 Nr. 4
TEHG

Fundstellen:
BauR 2015, 1884
ZfBR 2015, 795

Der Bebauungsplan 'Steinbruch Plapphalde' der Stadt Herrenberg vom 10. Dezember 2012 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]
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