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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.11.2015

5 S 2590/13

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
StrG § 41 Abs. 2 Satz 1
StrG § 41 Abs. 2 Satz 3
GG Art. 3 Abs. 1
StrG § 41 Abs. 2 S. 1
StrG § 41 Abs. 2 S. 3
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
AGVwGO § 4
StrG § 41 Abs. 1 S. 1
StrG § 41 Abs. 2 S. 1 und S. 3
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
GG Art. 14 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2016, 267

Der Antrag wird abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antragsteller wendet sich gegen die neugefasste Streupflichtsatzung der Antragsgegnerin vom [...]
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