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VG Stuttgart - Entscheidung vom 27.08.2015

1 K 2807/13

Normen:
LBeamtVG BW § 74 Abs. 2 S. 2
BeamtVG § 67 Abs. 2 S. 2

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 04.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.07.2013 verpflichtet, das Ruhegehalt des Klägers unter [...]
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