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VG Stuttgart - Entscheidung vom 22.10.2015

1 K 5060/13

Normen:
VwGO § 43
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
BPolG § 22 Abs. 1 a
BPolG § 23 Abs. 1 Nr. 3
BPolG § 34 Abs. 1 S. 2
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 3
VO (EG) Nr. 562/2006 Art. 20
VO (EG) Nr. 562/2006 Art. 21

Fundstellen:
DÖV 2016, 185
NVwZ 2015, 6
ZAR 2015, 51

Es wird festgestellt, dass die von Beamten der Beklagten am 19.11.2013 im ICE 377 zwischen Baden-Baden und Offenburg durchgeführte Identitätsfeststellung und der anschließend erfolgte Datenabgleich rechtswidrig gewesen [...]
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