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VG Stuttgart - Entscheidung vom 04.11.2015

11 K 2263/15

Normen:
AufenthG § 23 Abs. 2
AufenthG § 48 Abs. 2 i.V.m. AufenthV § 55 Abs. 1 Nr. 1

Die Verfügung der Beklagten vom 26.09.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 17.04.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine als Ausweisersatz [...]
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