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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 14.04.2015

5 K 870/13

Normen:
SchulG § 94

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Wiesloch verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. I. Der Kläger begehrt die Herausgabe von Schulbüchern [...]
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