Es wird festgestellt, dass § 4 Abs.2 und 3 Buchstabe a, b und c sowie § 11 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ('und ist grundsätzlich in halbjährigen Teilbeträgen am 15.03. und 15.09. eines jeden Jahres, spätestens vier Wochen [...]
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