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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.04.2015

9 A 1380/12.A

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4c
GG Art. 16a Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2015, 1075

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 [...]
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