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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.04.2015

4 E 235/15

Normen:
VwGO § 99 Abs.1 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2015, 1024

Die Beschwerde wird verworfen. Das beklagte Land trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Antrag des beklagten Landes, die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. Februar 2015 [...]
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