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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.05.2015

10 D 115/12.NE

Normen:
BImSchG § 4
BauGB § 13
BauNVO § 8

Fundstellen:
BauR 2015, 1618
DÖV 2015, 893

Der Bebauungsplan Nr. 2/09 'F.-straße , südlich Güterbahn' der Stadt F1. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die [...]
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