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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 30.03.2015

18 B 337/15

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 123 Abs. 3
AsylblG § 11 Abs. 2

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die nach § 152a VwGO zu beurteilende Rüge ist unbegründet. Der Beschluss vom 10. März 2015 verletzt die Antragsteller nicht in [...]
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