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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 03.06.2015

4 B 458/15

Normen:
ZensG §19
BStatG §16
VwGO §123
VwGO §99
VwGO §146 Abs.4
GG Art.19 Abs.4
GG
Art.28
BStatG § 16
ZensG 2011 § 19 Abs. 1 S. 3
ZensG 2011 § 19 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 2015, 760

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen denErlass einer einstweiligen Anordnung durch denBeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 13. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des [...]
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