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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 24.03.2015

19 A 1111/12

Normen:
JustG NRW § 110 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2015, 671
NVwZ 2015, 6

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung [...]
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