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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 04.12.2015

18 B 1381/15

Normen:
VwGO § 152a Abs. 2 S. 6

Die Anhörungsrüge wird verworfen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge ist zu verwerfen, weil die Darlegungsanforderungen des § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht erfüllt werden. Nach dieser [...]
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