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OLG Köln - Entscheidung vom 09.03.2015

19 Sch 33/14

Normen:
ZPO § 1032 Abs. 1

Die Anträge beider Parteien auf Feststellung der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens werden als unzulässig verworfen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien je zu 1/2. I. Die [...]
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