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OLG Köln - Entscheidung vom 17.03.2015

1 RVs 247/14

Normen:
StGB § 59
StGB § 46

Fundstellen:
StV 2015, 565

Die Revision wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. I. 1. Das Amtsgericht Köln hat den Angeklagten wegen [...]
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