Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.09.2014 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 199/13 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die [...]
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