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OLG Köln - Entscheidung vom 13.01.2015

24 U 180/12

Normen:
ZPO § 411 Abs. 2

1. Gegen den Sachverständigen Dr.-Ing. I wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 Euro festgesetzt. 2. Ihm wird für die Erstattung des Gutachtens eine weitere Nachfrist von einem Monat ab Zustellung dieses Beschlusses [...]
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