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OLG Köln - Entscheidung vom 11.03.2015

17 W 263/14

Normen:
RVG § 59 Abs. 1 S. 1

Der Kostenansatz der Gerichtskasse Köln vom 28. März 2014 zum Kassenzeichen 70038386 530 1 wird aufgehoben. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. I. Für seine Klage gegen das beklagte Land [...]
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