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OLG Köln - Entscheidung vom 29.06.2015

8 AR 39/15

Normen:
§ 38 Abs. 1,
§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO

Zuständig ist das Landgericht Bonn. Als zuständiges Gericht ist gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO das Landgericht Bonn zu bestimmen. 1. Die Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Senat liegen [...]
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