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OLG Köln - Entscheidung vom 20.10.2015

1 RVs 133/15

Normen:
StVG § 25
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Die Revision wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. I. Das Amtsgericht F hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen [...]
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