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OLG Koblenz - Entscheidung vom 09.02.2015

3 U 905/14

Normen:
ZPO § 522 Abs. 2
ZPO § 321a

Der Antrag des Beklagten, den Senatsbeschluss vom 13. Januar 2015 aufzuheben und Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen, wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Senat hat die Berufung des Beklagten gegen das [...]
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