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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 26.11.2015

2 Ws 495/15

Normen:
StGB § 68c abs 3
StGB § 68d abs 1
StGB § 68e abs 3
StGB § 68b
StPO § 463 abs 2
StPO § 453
GVG § 78b abs 1 nr 1, abs 2
DRiG § 29
GG art 101 abs 1 satz 2
StGB § 68c Abs. 3
StGB § 68d Abs. 1
StGB § 68e Abs. 3
StGB § 68b
StPO § 463 Abs. 2
StPO § 453
GVG § 78b Abs. 1 Nr. 1
DRiG § 29
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
GVG § 78b Abs. 2
StGB § 68c Abs. 3 S. 1 Nr. 2a
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
StGB § 68e Abs. 3 S. 1 Nr. 2
GG Art. 2

Fundstellen:
NStZ 2016, 6

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts - Strafvollstreckungskammer - Heidelberg vom 25.9.2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über [...]
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