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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.06.2015

15 W 207/15

Normen:
GBO § 18 Abs. 1
GBO § 82 S. 1
GBO § 18 Abs. 1
GBO § 82 S. 1

Fundstellen:
FGPrax 2015, 201
FamRZ 2016, 339
NotBZ 2016, 58

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. [...]
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