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OLG Hamm - Entscheidung vom 02.06.2015

32 SA 21/15

Normen:
§§ 36 I Nr. 6 ZPO
281 ZPO
690 I Nr. 5 ZPO

Zuständig ist das Amtsgericht Essen. I. Das Verfahren liegt dem Senat zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO vor. Der Kläger hat am 05.12.2014 vor dem als zentrales Mahngericht für [...]
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