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OLG Hamm - Entscheidung vom 25.09.2015

32 SA 50/15

Normen:
§§ 36 I Nr. 6 ZPO, 281 ZPO

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Gelsenkirchen bestimmt. I. Der Kläger nimmt die Beklagte, deren Geschäftssitz sich in Gelsenkirchen befindet, auf Zahlung aus einem Vertrag über die Anfertigung von [...]
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