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OLG Hamburg - Entscheidung vom 14.07.2015

9 W 29/15

Normen:
GVG § 17 Abs. 1
GVG § 17a Abs. 2 S. 1
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts vom 27.04.2015 geändert: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist unzulässig. Das Prozesskostenhilfeverfahren wird an das [...]
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