Das Versäumnisurteil vom 28.1.2015 wird aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. - 28. Zivilkammer - vom 18.6.2014 (Az.: 2- 28 O 301/12) abgeändert. Das Versäumnisurteil [...]
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