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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.07.2015

20 W 16/15

Normen:
BGB § 2077
BGB § 2279
BGB § 2077
BGB § 2279

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung notwendiger Aufwendungen findet im Beschwerdeverfahren nicht statt. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 326.500,63 EUR. I. Die Erblasserin und der Antragsteller [...]
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