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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.03.2015

4 UF 365/14

Normen:
BGB § 1671
KSÜ Art. 16 Abs. 1
KSÜ Art. 16 Abs. 3
MSA Art. 3
EGV 2201/2003

Fundstellen:
FamRZ 2015, 1633
JAmt 2015, 399

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Antragstellerin wird die elterliche Sorge für das betroffene Kind A zur alleinigen Ausübung übertragen. Dem Antragsgegner wird die elterliche Sorge für das betroffene [...]
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