Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.03.2015

20 W 380/13

Normen:
GNotKG § 40
GNotKG § 61
GNotKG § 40
GNotKG § 61

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf: 195.251,-- EUR. Der Geschäftswert des nach dem 01.08.2013 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens ist gemäß den §§ 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG in Verbindung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen