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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.07.2015

3 UF 251/14

Normen:
BGB § 1666
BGB § 1684

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Anordnung der Ergänzungspflegschaft bis zum 30.09.2015 befristet wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gerichtskosten für das [...]
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