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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.06.2015

20 W 100/15

Normen:
BGB § 1911
GBO § 29
BGB § 1911
GBO § 29

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Eintragungsantrag nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen. I. Durch notarielle Urkunde des [...]
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