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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.08.2015

III-3 AR 4/15

Normen:
RVG § 51 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
AnwBl 2015, 981

Dem Antragsteller wird anstelle der Grundgebühr nach Nr. 4100 des Vergütungsverzeichnisses der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Pauschgebühr in Höhe von 10.880 Euro bewilligt. Im Übrigen verbleibt es bei [...]
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