Die sofortige Beschwerde wird, soweit sie sich dagegen richtet, dass dem Antrag der B. U. W., die Zwangsvollstreckung in die dem Arrest unterliegenden Ansprüche für zulässig zu erklären (§ 111g Abs. 2 StPO ), nicht [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!