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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.05.2015

18 W 31/15

Normen:
GKG § 68 Abs. 1

Auf die Beschwerde der Streithelferin wird der Streitwertbeschluss der 3. Kammer für Handelssachen abgeändert und der Streitwert für den Vergleich auf 126.613,94 € festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten [...]
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