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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.10.2015

L 9 SO 335/15 B ER

Normen:
SGB XII
SGG § 141 Abs. 1 Nr. 1
SGG § 141
SGG § 143
SGG § 172
SGG § 75 Abs. 2 Alt. 1
SGG § 75

Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.07.2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1.) Die [...]
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