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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 10.08.2015

L 8 R 488/14 B ER

Normen:
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
SGG § 86a Abs. 2 Nr. 1
SGG § 86a Abs. 3 S. 2
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
SGB IV § 28e Abs. 1 S. 1
AÜG § 10 Abs. 4
AÜG § 9 Nr. 2 S. 1-2
TVG § 2
AÜG § 12 Abs. 1
SGB IV § 22 Abs. 1 S. 1
SGB IV § 25 Abs. 1 S. 1-2
SGB IV § 28f Abs. 2 S. 1 und S. 3

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des SG Dortmund vom 5.6.2014 geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 22.4.2014 gegen den Betriebsprüfungsbescheid vom 7.4.2014 angeordnet, [...]
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