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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.04.2015

L 11 SF 667/14 EK R

Normen:
GVG § 198 Abs. 1
GVG § 198 Abs. 2
GVG § 200 S. 1
SGG § 202
SGG § 183
SGG § 197a
ÜGG Art. 23

Das beklagte Land wird verurteilt, der Klägerin Entschädigung in Höhe von 500,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 5/6, das beklagte Land zu 1/6. [...]
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