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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.02.2015

L 15 KR 376/14 B

Normen:
JVEG § 9 Abs. 1 S. 1
JVEG § 8 Abs. 1

Fundstellen:
NZS 2015, 479

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.06.2014 geändert. Die Vergütung der Beschwerdeführerin für das Gutachten vom 03.04.2014 wird auf 2.475,80 Euro festgesetzt. Kosten sind auch [...]
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