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LSG Bayern - Entscheidung vom 11.08.2015

L 15 RF 29/15

Normen:
JVEG § 1
JVEG § 4 Abs. 1
SGG § 183
SGG § 191
SGG § 197a Abs. 1 S. 1
SGG § 197a

Fundstellen:
NZS 2015, 880

Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der Wahrnehmung des Termins der mündlichen Verhandlung am 25.03.2015. I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und [...]
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