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LSG Bayern - Entscheidung vom 08.10.2015

L 15 RF 41/15

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 4
SGG § 183
SGG § 191

Der Antragstellerin steht keine Entschädigung für das Erscheinen bei der mündlichen Verhandlung am 11.11.2014 zu. I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( [...]
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