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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.09.2015

L 15 RF 25/15

Normen:
JVEG § 17
JVEG § 19
JVEG § 20
JVEG § 21
JVEG § 4
JVEG § 5

Die Entschädigung der Antragstellerin für die Teilnahme am Erörterungstermin am 09.02.2015 wird auf 37,25 EUR festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und [...]
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