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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.01.2015

L 15 SF 239/12 B

Normen:
JVEG § 19
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4 Abs. 3
JVEG § 4
JVEG § 5 Abs. 1
JVEG § 5
JVEG § 6

Die Entschädigung für das Erscheinen beim Gerichtstermin am 21.05.2012 wird auf 451,65 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. I. Der beschwerdeführende Bezirksrevisor (im Folgenden: [...]
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